Betreibungsauszug für die Wohnung
Warum Verwaltungen den Auszug verlangen, wie alt er sein darf und was bei einem Eintrag gilt.
Warum Verwaltungen den Auszug verlangen
Mit dem Betreibungsregisterauszug zeigst du, dass gegen dich keine offenen Betreibungen laufen. Für Verwaltungen ist er das wichtigste Zeichen, dass die Miete bezahlt wird. Fehlt er im Dossier, wird die Bewerbung oft gar nicht geprüft.
Wie alt darf er sein?
Gesetzlich ist nichts festgelegt. Üblich sind höchstens 3 Monate, manche Verwaltungen akzeptieren 6 Monate, wenige verlangen einen Auszug, der nicht älter als einen Monat ist.
Was steht im Auszug?
Der Auszug listet Betreibungen der letzten 5 Jahre beim zuständigen Amt auf, inklusive Verlustscheine. Betreibungen, die du bezahlt hast oder die zurückgezogen wurden, können je nach Fall weiterhin erscheinen, mit dem Vermerk des Ausgangs.
Was tun bei einem Eintrag?
Ist eine Betreibung ungerechtfertigt, kannst du bei der Gläubigerin den Rückzug verlangen oder nach Art. 8a Abs. 3 SchKG beim Amt beantragen, dass sie Dritten nicht mehr angezeigt wird. Erkläre einen erledigten Eintrag im Dossier kurz und leg die Zahlungsbestätigung bei.
Stand 19.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Bereit für deinen Auszug?
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