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Ratgeber

Betreibungsauszug für den Arbeitgeber

Wann Arbeitgeber einen Auszug verlangen dürfen und worauf du achten solltest.

Wer verlangt einen Auszug?

Vor allem Arbeitgeber mit Verantwortung für Geld oder Vermögen: Banken, Versicherungen, Treuhand, Sicherheitsdienste, öffentliche Verwaltung und Stellen mit Zugang zu Kassen.

Darf der Arbeitgeber das?

Der Arbeitgeber darf nur Daten bearbeiten, die für die Stelle nötig sind (Art. 328b OR). Bei Stellen mit Geldverantwortung gilt der Auszug in der Regel als zulässig. Er wird meist erst gegen Ende des Bewerbungsverfahrens verlangt.

Welcher Auszug?

Meist genügt der Auszug des aktuellen Wohnorts. Bist du kürzlich umgezogen, kann der Arbeitgeber auch frühere Wohnorte verlangen. Mit eAuszug bestellst du alle in einem Auftrag.

Stand 19.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Bereit für deinen Auszug?

Ab CHF 24.90 inkl. Amtsgebühr. In drei Minuten bestellt.

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